Gemeinde Willingen (Upland)

Beflaggung

© Norman Rönz/pixelio
Vor dem Willinger Rathaus stehen, wie vor den meisten öffentlichen Gebäuden, Flaggenmaste. Die Beflaggung zu bestimmten Anlässen ist im "Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude" des Bundes sowie der Beflaggungsverordnung des Landes Hessen geregelt.

Eine Übersicht über die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Hessen:

27. Januar (Halbmast):
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

1. Mai: Tag der Arbeit

9. Mai: Europatag
Am 9. Mai 1950 stellte der französische Außenminister Robert Schuman erstmals seine Vision von einem geeinten Europa vor. Dieses Datum wird heute als einer der wichtigsten Tage für die Gründung der EU gefeiert.

23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (am 23. Mai 1949)

17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR am 17. Juni 1953

20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime.

1. Sonntag im September (in der Regel): Tag der Heimat
Der Tag der Heimat ist ein Gedenktag, der in der Bundesrepublik Deutschland jährlich begangen wird. Er geht zurück auf die Kundgebung vor dem Stuttgarter Schloss am 6. August 1950, bei der die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet wurde.

3. Oktober:
Tag der Deutschen Einheit (anlässlich der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990)

2. Sonntag vor dem 1. Advent (Halbmast): Volkstrauertag
Zur Erinnerung an die Toten beider Weltkriege sowie aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

1. Dezember:
Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen (1. Dezember 1946)

Am Tag allgemeiner Wahlen:
Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen


Weitere Informationen zur Beflaggung finden Sie auf der
» Internetseite des Bundesministeriums des Innern

In Willingen wird darüber hinaus noch zu besonderen Anlässen und Veranstaltungen geflaggt wie z. B. beim Schützenfest, Weltcup-Skispringen oder Bike-Festival.
Weitere Beflaggungen werden im Bedarfsfall durch Erlass angeordnet, beispielsweise bei Sterbefällen von Politikern, bedeutenden überregionalen Unglücksfällen etc.
ANSCHRIFT
Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12 - 34508 Willingen
Tel.: +49 (0)5632 4010
Mail: post@gemeinde-willingen.de
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