Gemeinde Willingen (Upland)

Bauleitplanung

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Bei Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte an das » Bau- und Naturschutzamt der Gemeinde Willingen (Upland)

Bauleitpläne der Gemeinde Willingen (Upland) können unter dem folgenden Link beim Geoportal Nordhessen eingesehen werden. Bebauungspläne der Gemeinde Willingen (Upland)
https://www.rathaus-willingen.de//leben-in-willingen/bauen-wohnen/bauleitplanung/