Gemeinde Willingen (Upland)

Rentenberatung

Deutsche Rentenversicherung Hessen
Tel. 0561 - 99 79 72 00
(telefonische Terminvergabe Kassel)
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

Rentensprechtag

Die deutsche Rentenversicherung Hessen führt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) einen Rentensprechtag in Willingen durch. Dieser findet in der Regel im Sitzungszimmer des Rathauses statt.
Den Beratungstermin können auch Versicherte anderer Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See) wahrnehmen.
Die Versicherten werden gebeten, ihren Beratungstermin vorab telefonisch anzumelden. Bitte weisen Sie sich beim Sprechtag hat durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass aus. Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten eingeholt werden soll, ist zum Beratungstermin eine schriftliche Vollmacht des Versicherten vorzulegen.

Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin bei der
Gemeindeverwaltung Willingen (Upland)
Jan-Hendrik Keindl
Tel. 05632 - 401-164
jan-hendrik.keindl@gemeinde-willingen.de

Hilfestellung bei Rentenantragstellung

Bei der Beantragung Ihrer Rente sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie im Voraus telefonisch einen Termin für Ihre persönliche Beratung. Dabei erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie dazu mitbringen sollten.

Hier eine Übersicht der für die Rentenantragstellung vorzulegenden Unterlagen:

Versichertenrenten z. B. Altersruhegeld

  • aktueller Versicherungsverlauf
  • Nachweise über Zeiten, die bisher im Versicherungsverlauf nicht eingetragen sind, z. B. Wehrdienstzeit, Lehrvertrag/Gesellenbrief, Nachweise über schulische Ausbildungen nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, Beitragszeiten
  • Familienstammbuch
  • Bankverbindung, auf die die Rente gezahlt wird (Konto-Auszug, weil IBAN/BIC anzugeben sind)
  • Steuernummer des Finanamtes
  • Krankenversicherungskarte und ggf. Adresse der aktuellen Krankenkasse
  • Unterlagen über andere behördliche Leistungen, die spätestens mit dem Beginn der gesetzlichen Rente gezahlt werden z. B. landwirtschaftliche Alterskasse, betriebliche Rentenleistungen (Zusatzversorgungskasse - ZVK - oder VBL usw.), Beamtenversorgung
  • Personalausweis/Reisepass

Bei Anträgen auf Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer- oder Waisenrenten) zusätzlich

  • Rentenbescheid des verstorbenen Versicherten
  • Rentenbescheid der Witwe/des Witwers
  • falls der Verstorbene selbst noch keine Renten bezogen hat der aktuelle Versicherungsverlauf des Verstorbenen
  • Nachweise über Einkünfte des Antragsstellers (Rentenbescheid usw.)
  • Eheurkunde (bei Witwen-/Witwerrente)
  • 2 Sterbeurkunden des Versicherten
  • Geburtsurkunde (bei Waisen- /Halbwaisenrente)

Bei Anträgen von volljährigen Waisen zusätzlich

  • Schul-/Ausbildungsbescheinigungen
  • Nachweis über Wehrdienstzeiten/Zivildienst


Ansprechpartner:
Anja Schmitz
Tel. 05632 - 40 11 63
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de  

Jan-Hendrik Keindl
Tel. 05632 - 40 11 64
jan-hendrik.keindl@gemeinde-willingen.de  

https://www.rathaus-willingen.de//leben-in-willingen/gesellschaft-soziales/beratungsstellen/rentenberatung/