Gemeinde Willingen (Upland)

Schiedsstellen

© Gerd Altmann/pixelio
Nicht alle Konflikte müssen vor dem Richter ausgetragen werden. Viele Streitigkeiten des täglichen Lebens können außergerichtlich geregelt werden. Dafür ist das Schiedsamt geschaffen worden, das Sie in jeder Gemeinde finden.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie sollen Streitigkeiten schlichten und versuchen, gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Streitparteien gut leben können. Da die Schiedspersonen in der Regel in der Nähe wohnen, kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben oft bessere und praxisnähere Vorschläge für seine Beilegung als die Richterin oder der Richter mit prozessualen Mitteln leisten könnte. Meist finden die Schlichtungsverhandlungen innerhalb weniger Tage statt und führen erfahrungsgemäß häufig zu rechtsverbindlichen Vereinbarungen der Kontrahenten.

Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig und betragen nur wenige Euro.

In zahlreichen Fällen muss zunächst die Streitschlichtung vor dem Schiedsamt versucht werden, bevor der Weg zum Gericht überhaupt eröffnet ist.

Bei "kleinen" Strafsachen wie zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung muss die geschädigte Person heute erst einmal zum Schiedsamt gehen, bevor sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erheben kann.

Auch bei bestimmten zivilrechtlichen Ansprüchen oder Streitigkeiten, wie zum Beispiel vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro, bestimmten Nachbarstreitigkeiten und Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist, muss zuerst das Schiedsamt- oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle - angerufen werden. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, ist die Zivilklage beim Amtsgericht zulässig.


Schiedsamt Willingen

Schiedsmann
Matthias Korte
c/o Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12
34508 Willingen (Upland)
Tel.: 05632 - 40 11 52
E-Mail: matthias.korte@gemeinde-willingen.de

Vertreter
Sven Kesper
c/o Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12
34508 Willingen (Upland)
Tel.: 05632 - 40 11 38
E-Mail: sven.kesper@gemeinde-willingen.de
ANSCHRIFT
Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12 - 34508 Willingen
Tel.: +49 (0)5632 4010
Mail: post@gemeinde-willingen.de
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