Sonderabfälle dürfen aufgrund ihrer Gefährlichkeit für die Umwelt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat abgegeben werden. Die Abgabe ist zweimal im Jahr an mobilen Abgabestellen möglich, die Termine werden jeweils in der Presse bekannt gegeben.
Sonderabfälle sind in der Regel durch ein entsprechendes orangefarbenes Gefahrensymbol gekennzeichnet.
Zu den Sonderabfällen gehören:
nicht ausgehärtete Farben und Lacke
Lösungsmittel sowie alle lösungsmittelhaltigen Abfälle wie z. B. Verdünner, Kühl- und Schmiermittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Bohr-, Schleif- und Schneidöle
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht zur Entsorgung angenommen werden. Wenn Sie radioaktive Stoffe oder entsprechend gekennzeichnete Gegenstände entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Kassel Abteilung III - Umwelt- und Arbeitsschutz Dezernat 33.1 Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel Tel.: 0561-106-3849
außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht)
dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht zur Entsorgung angenommen werden. Wenn Sie radioaktive Stoffe oder entsprechend gekennzeichnete Gegenstände entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Kassel Abteilung III - Umwelt- und Arbeitsschutz Dezernat 33.1 Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel Tel.: 0561-106-3849
außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.