Gemeinde Willingen (Upland)

Falsche Polizeibeamte - Präventionshinweise für Seniorinnen und Senioren

Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder gar die Rufnummer 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen.

© Polizei Hessen

Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben. Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.

Durch mehrere, stundenlange und sogar tage-lange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den psychischen Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je nach mentaler Verfas-sung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren. Die Telefonate dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.

 

Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde:

Über ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.

Wenn Sie selbst angerufen werden:

·        Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay.

·        Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.

·        Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.

·        Sprechen Sie mit ihrer Familie oder einer anderen Vertrauensperson über den Anruf.

·        Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.

·        Wenn Sie Betroffener eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

 

Weitere Informationen und Präventionsangebote finden Sie unter:

 

www.polizei-beratung.de




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ANSCHRIFT
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