Sonderabfälle dürfen aufgrund ihrer Gefährlichkeit für die Umwelt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat abgegeben werden. Die Abgabe ist zweimal im Jahr an mobilen Abgabestellen möglich, die Termine werden jeweils in der Presse bekannt gegeben.
Sonderabfälle sind in der Regel durch ein entsprechendes orangefarbenes Gefahrensymbol gekennzeichnet.
Zu den Sonderabfällen gehören:
nicht ausgehärtete Farben und Lacke
Lösungsmittel sowie alle lösungsmittelhaltigen Abfälle wie z. B. Verdünner, Kühl- und Schmiermittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Bohr-, Schleif- und Schneidöle