In Hessen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat. Die Vorlage des Personalausweises kann erforderlich sein.
Das Land Hessen unterhält drei Staatsarchive: das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, das Hessische Staatsarchiv Darmstadt und das Hessische Staatsarchiv Marburg. Jedes der drei Staatsarchive ist für eine bestimmte Region zuständig.
Das Hessische Hauptstaatsarchiv betreut außerdem die Dienststellen mit einer Zuständigkeit für das ganze Land Hessen, insbesondere die Ministerien.
Neben den Staatsarchiven können Sie zudem Kommunalarchive, Kirchenarchive, Familienarchive, Wirtschaftsarchive, Medienarchive oder Universitätsarchive für Ihre Recherchen heranziehen.
Nähere Informationen zu Archivnachfragen können Sie der
» Internetseite der hessischen Staatsarchive entnehmen.
Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, sagt Ihnen das jeweilige Archiv.
Weitere Infos finden Sie
» hierDie Gemeinde Willingen (Upland) unterhält ebenfalls ein Archiv. Nutzungsbedingungen und anfallende Gebühren sind in den folgenden Satzungen geregelt:
ArchivordnungArchivgebührenordnung