Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Auskunftssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt. Sie können dort gegen die Datenweitergabe in den o.g. Fällen widersprechen. Der Widerspruch gilt nur für diese Meldebehörde. Es genügt ein formloser Antrag.
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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