Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche? Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie
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