Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Voraussetzung:
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten
- Nachweis der persönlichen Sachkunde
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK
- Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
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