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Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen ("beurkundet"). Auf der Grundlage dieser Beurkundung - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten
- Ort und Tag ihrer Geburt
- die Religionszugehörigkeit und
- Ort und Tag der Eheschließung
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10,00 Euro, für das 2 und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie
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