Lebenspartnerschaft – Begründung
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Dieter Pollack
Tel.: 05632 - 401-124
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 9
Erdgeschoss
dieter.pollack@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
StandesamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass 2 gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Ist eine/r von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass sie/er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist.
In Hessen ist wahlweise das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner zuständig.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig z. B. vom Familienstand der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich am besten vorab telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Standesamt in Verbindung.
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kostet 40,00 Euro; wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, 60,00 Euro. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Begründung außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Ist eine/r von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass sie/er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist.
In Hessen ist wahlweise das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner zuständig.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig z. B. vom Familienstand der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich am besten vorab telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Standesamt in Verbindung.
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kostet 40,00 Euro; wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, 60,00 Euro. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Begründung außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.
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