In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen u. a. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.
Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.
Ausgaben aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal
» Geodaten online beziehen.
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der jeweils geltenden "Verwaltungskostenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung" erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie
» hier