Gemeinde Willingen (Upland)

Meldepflicht

Ansprechpartner/in

Helmut Schneider
Tel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
helmut.schneider@gemeinde-willingen.de

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Jan-Hendrik Keindl
Tel.: 05632 - 401-164
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
jan-hendrik.keindl@gemeinde-willingen.de

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Fachamt

Einwohnermeldeamt

Waldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tage bei der Meldebehörde an- bzw. abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier


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