Gemeinde Willingen (Upland)

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Ansprechpartner/in

Fachamt

Ordnungsamt

Waldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier


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