Für die Veranstaltungswerbung und bei Wahlen gibt es in Willingen besondere, zulässige Werbeflächen, außerhalb derer nicht plakatiert werden darf.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig. Bitten wenden Sie sich dazu an das Ordnungsamt der Gemeinde Willingen (Upland).