Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.) stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan (formlos)
- Antrag Schaustellung von Personen
- Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
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