Gemeinde Willingen (Upland)

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Ansprechpartner/in

Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

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Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

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Fachamt

Gewerbeamt

Waldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.) stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Lageplan (formlos)
  • Antrag Schaustellung von Personen
  • Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier


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