Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zudem müssen Sie als Gewerbetreibende/r Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Nachweis finanzieller Sicherheiten
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 33 c Gewerbeordnung (Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit)
Es werden Gebühren in der Höhe von 150,00 Euro bis 1.300,00 Euro erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie
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