Aufträge der öffentlichen Hand für Bauvorhaben, Dienstleistungen (Verkehr, Datenverarbeitung) usw. müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn das Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Die Vergabe der Aufträge kann juristisch überprüft werden, um eine gleichmäßige und gerechte Behandlung der Bieter zu gewährleisten.
Quelle:
Gabler Wirtschaftslexikon