Jeder Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Trink- und/oder Betriebswasser benötigt wird,hat die Pflicht, dieses Grundstück an die Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn esdurch eine betriebsfertige Versorgungsleitung erschlossen ist.
Ihren
Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses stellen Sie bitte beim zuständigen Bau- und Naturschutzamt.
Wasserversorgungssatzung