Sie ziehen innerhalb Ihrer Gemeinde um? Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden. Bei der Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine
» Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ummeldungen werden sofort bearbeitet und sind gebührenfrei.
Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie
» Meldebestätigung.
Für die
» Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren an.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie
» hier