Bau- und Naturschutzamt Waldecker Straße 12 34508 Willingen (Upland)
Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe nach den Bestimmungen des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz (HwoAufG) auf die Beseitigung von Wohnungsmißständen hinzuwirken (Wohnungsaufsicht).