Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.
Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde
» anmelden.
Willingen (Upland) erhebt eine
Zweitwohnungsteuer.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie
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