Wasserbeschaffungsverband (Upland)
Sitz:
Willingen (Upland)
Anschrift:
Waldecker Str. 12, 34508 Willingen (Upland)
Aufgabe:
Der Verband hat die Aufgabe für seine Mitglieder Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, zu speichern und zu verteilen. Zur Durchführung seiner Aufgaben hat der Verband die nötigen Grundstücke zu erwerben und die zur Wassergewinnung, Förderung, Aufbereitung, Speicherung und Fortleitung erforderlichen gemeinsamen Anlagen wie Brunen, Quellfassungen, Pumpwerke, Aufbereitungsanlagen, Hochbehälter und Versorgungsanlagen nach Maßgabe der Beschlüsse der Verbandsversammlung und den behördlich genehmigten Plänen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben (Verbandsunternehmen).
Gründung:
19.06.1967
Mitglieder:
- Gemeinde Willingen (Upland)
- Stadtwerke Korbach GmbH (jetzt: EWF GmbH)
Verbandsvorstand:
Der Verbandsvorstand besteht aus drei Personen:
Verbandsvorsteher:
Bürgermeister Thomas Trachte, Gemeinde Willingen (Upland)
Stellvertretender Verbandsvorsteher:
Geschäftsführer Dipl.-Ing. Stefan Schaller, Stadtwerke Korbach GmbH
Verbandsvorstandsmitglied:
Erster Beigeordneter Manfred Stremme, Gemeinde Willingen (Upland)
Wenn ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet, so ist für den Rest der Amtszeit eine Nachwahl duchzuführen.
Die ausscheidenden Mtglieder bleiben bis zur Wahl der neuen Vorstandsmitglieder im Amt.
Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung besteht aus sechs Vertretern der stimmberechtigten Mitglieder des Verbandes, die im Falle einer Verhinderung durch Ersatzpersonen vertreten werden. Von den Vertretern entfallen auf die Stadtwerke Korbach GmbH zwei und auf die Gemeinde Willingen (Upland) vier. Die Mitglieder der Stadtwerke Korbach GmbH für die Verbandsversammlung sind der Ortsvorsteher des Ortsteils Niederschleidern sowie der Bürgermeister der Stadt Korbach. Im Falle der Verhinderung vertritt der jeweilige Ortsvorsteher des Ortsteils Alleringhausen den Ortsvorsteher des Ortsteils Niederschleidern; bei Verhinderung des Bürgermeisters der Stadt Korbach ist der Erste Stadtrat der Stadt Korbach zur Vertretung berufen. Sollte auch dieser verhindert sein, so bestimmt der Magistrat der Stadt Korbach den Vertreter für die Verbandsversammlung.
Die Stadtwerke Korbach GmbH wird vertreten durch:
Helmut Jäger-Keuling; Ersatzperson: Gert Behle
Bürgermeister Klaus Friedrich; Ersatzperson: Erste Stadträtin Gudrun Limperg
Die Gemeinde Willingen (Upland) wird vertreten durch:
Reinhold Pfennig; Ersatzperson: Heiner Küthe
Jörg Tannhäuser; Ersatzperson: Harald Wilke
Dirk Wilke; Ersatzperson: Mario Koch
Karl Bangert; Ersatzperson: Patrick Stöcker
Die Vertreter der Verbandsversammlung der Gemeinde Willingen sowie deren Ersatzpersonen werden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Upland) für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Vertreter und Stellvertreter ihre Tätigkeit bis zur Durchführung von Neuwahlen aus.
Der Verbandsvorsteher, sein Stellvertreter sowie die Dienstkräfte des Verbandes können nicht gleichzeitig als Vertreter eines Verbandsmitgliedes der Verbandsversammlung angehören.
Verbandsumlagen:
Der Verband erhebt zur Mitfinanzierung des Verbandsaufwandes eine Finanzierungsumlage, die mindestens die anfallenden Tilgungs- und Zinsleistungen für aufgenommene Darlehen decken muss. Das Beitragsverhältnis wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt.
Anstelle der Zins- und Tilgungsleistungen können die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen/kalkulatorische Abschreibungen) zugrunde gelegt werden, sofern dies die Verbandsversammlung beschließt.
Die Umlage ist in vierteljährlichen Teilbeträgen an die Verbandskasse zu entrichten.
Für die Betriebskosten erhebt der Verband eine Umlage in Form eines Arbeitspreises für geliefertes Wasser. Die Wassermenge ist durch Messeinrichtungen zu ermitteln. Der Arbeitspreis wird von der Verbandsversammlung beschlossen.
Die im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen werden grundsätzlich von den Verbandsmitgliedern gemeinschaftlich nach dem jeweils geltenden Beitragsverhältnis der jährlich zu erlassenden Haushaltssatzung getragen. Für den Fall, dass eine Investition oder Maßnahme nur einem Mitglied des Verbandes ausschließliche Vorteile bringt und das zu tätigende Projekt oder funktionale Projektteil ebenfalls nur einem Mitglied des Verbandes von Nutzen ist, wird abweichend vom allgemeinen Beitragsverhältnis der Investitionsaufwand bzw. Erneuerungsaufwand bei Abhängigkeit des Wirtschaftsgutes vom allein begünstigten Verbandsmitglied getragen. Diese gesonderte Berechnung und Ermittlung der "Sonderumlage" zum allgemeinen Verbandsbeitrag gilt nur für Investitionsvorhaben (auch wenn sie sich in der Ausführung über mehrere Haushaltsjahre erstrecken) ab einem Volumen von 100.000 € im Einzelfall.