Gemeinde Willingen (Upland)

Zweckverband Naturpark Diemelsee

Sitz:
Willingen

Anschrift:
Waldecker Str. 12, 34508 Willingen (Upland)

Aufgabe:

  • das Gebiet des Naturparks im Zusammenwirken mit der Bevölkerung entsprechend seinem Naturschutzwert und seiner erholung zu schützen, zu entwickeln und zu erschließen
  • Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben
  • ein großräumiges Erholungs-, Natur- und Waldschutzkonzept zu entwickeln
  • mit dem im Verbandsgebiet im Tourismus tätigen Institutionen zusammenzuarbeiten
  • für eine einheitliche Präsentation des Naturparks und seiner einrichtungen Sorge zu tragen
  • den Erholungsverkehr durch Schaffung von Parkplätzen und Wanderungen zu lenken
  • Planungsziele und Maßnahmen mit dem Verein Naturpark Diemelsee e. V. abzustimmen und mit dem Verein zusammenzuarbeiten
  • Maßnahmen durchzuführen, die der Regionalentwicklung dienen

Der Zweckverband ist Planungsgemeinschaft und Träger von Maßnahmen zur Gestaltung des Naturparks Diemelsee. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.

Gründung:
08.06.2007

Mitglieder:

  • Hochsauerlandkreis
  • Landkreis Waldeck-Frankenberg
  • Stadt Brilon
  • Stadt Korbach
  • Stadt Marsberg
  • Gemeinde Diemelsee
  • Gemeinde Willingen (Upland)
  • Region Naturparl Diemelsee e. V.

Verbandsvorstand:
Der Verbandsvorstand besteht aus den Landräten/Landrätinnen des Landkreises Waldeck-Frankenberg und des Hochsauerlandkreises, den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen der verbandsangehörigen Städte und Gemeinden sowie einem Vertreter des Vereins Naturpark Diemelsee e. V.. Sie können sich durch von ihnen zu bestimmende Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsorgans vertreten lassen.

  • Landrat Dr. Karl Schneider (Hochsauerlandkreis), Ständiger Vertreter: Bernhard Scharfenbaum
  • Landrat Jürgen van der Horst (Landkreis Waldeck-Frankenberg), Ständige Vertreterin: Kreisbeigeordnete Hannelore Behle
  • Bürgermeister Dr. Christof Bartsch (Stadt Brilon)
  • Bürgermeister Klaus Friedrich (Stadt Korbach), Ständiger Vertreter: Erster Stadtrat Heinz Merl
  • Bürgermeister Thomas Schröder (Stadt Marsberg)
  • Bürgermeister Volker Becker (Gemeinde Diemelsee)
  • Bürgermeister Thomas Trachte (Gemeinde Willingen)
  • Werner Hampe (Region Naturpark Diemelsee e. V.)

Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung besteht aus je einem/r Vertreter/in der Verbandsmitglieder. Auf jedes Verbandsmitglied entfällt eine Stimme. Die Gemeinde Willingen (Upland) wird vertreten durch:
Vertreter: Friedrich Wilke, Stellvertreter: Jörg Virnich

Die Vertreter/innen der kommunalen Verbandsmitglieder werden von ihren Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit gewählt. Die Vertreter/innen über ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zum Amtsantritt der neugewählten Vertreter/innen weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl wegfallen. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Der/die Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in des Vereins Naturpark Diemelsee e. V. werden jeweils nach den hessischen Kommunalwahlen vom Verein benannt.
Mitglieder des Verbandvorstandes, deren Stellvertreter/innen sowie Bedienstete des Verbandes können nicht gleichzeitig als Vertreter/in eines Verbandsmitgliedes der Verbandsversammlung angehören.

Verbandswirtschaft:
Die nicht durch allgemeine Zuwendungen und zweckbestimmte Einnahmen gedeckten Aufwendungen für die Errichtung, die Unterhaltung, die Instandsetzung und die Bewirtschaftung der Naturpark-Anlagen trägt die Stadt bzw. Gemeinde, in deren Gebiet sie fallen.
Die persönlichen und sächlichen Kosten für die Geschäftsführung und die Verwaltung des Verbandes tragen der Landkreis Waldeck-Frankenberg zu 3/4 und der Hochsauerlandkreis zu 1/4.

Verbandsvorsteher:
Thomas Trachte

Geschäftsführer:
Benedikt Wrede

Zweckverband ekom 21 - KGRZ Hessen

Sitz:
Gießen

Anschrift:
Carlo-Mierendorff-Str. 11

Aufgabe:
Die Körperschaft ekom21 - KGRZ Hessen hat die Aufgabe, Datenverarbeitungsverfahren, Datenverarbeitungsleistungen und Datenübertragungsnetze sowie IT-Dienstleistungen aller Art zur Erledigung oder Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben mit technikunterstützter Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, insbesondere entsprechend dem Bedarf der Mitglieder

  1. die betriebliche Abwicklung der landeseinheitlichen und rechenzentrumsspezifischen Verfahren sicherzustellen,
  2. bei der Inbetriebnahme und der laufenden Anwendung von Verfahren und Programmen zu beraten und zu unterstützen,
  3. Programme und Verfahren zu entwickeln und zu pflegen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden,
  4. Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik einschließlich der Durchführung von Schulungsmaßnahmen,
  5. Auswahl und Beschaffung von Hardware und Software,
  6. die Prüfung der bereitgestellten Programme und Verfahren des Finanzwesens gemäß § 111 Abs. 2 und § 131 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Gemeidneordnung (HGO) zu veranlassen; § 3 Abs. 2 (ÜPKKG) findet Anwendiung.
  7. Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit, soweit sich dies auf Fragestellungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bezieht.

Gründung:
01.01.2008
(Zusammenschluss der Zweckverbände KGRZ Kassel und KIV Hessen)

Mitglieder:

  • die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel und Offenbach am Main
  • Landkreis Bergstraße mit 22 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg mit 23 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Fulda mit 22 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Gießen mit 18 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Groß-Gerau mit 14 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 20 Städten und Gemeinden
  • Hochtaunuskreis mit 13 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Kassel mit 29 Städten und Gemeinden
  • Lahn-Dill-Kreis mit 23 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Limburg-weilburg mit 9 Städten und Gemeinden
  • Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 22 Städten und Gemeinden
  • Main-Kinzig-Kreis mit 27 Städten und Gemeinden
  • Odenwaldkreis mit 15 Städten und Gemeinden
  • Kreis Offenbach mit 13 Städten und Gemeinden
  • Schwalm-Eder-Kreis mit 27 Städten und Gemeinden
  • Vogelsbergkreis mit 19 Städten und Gemeinden
  • Wetteraukreis mit 25 Städten und Gemeinden
  • Werra-Meissner-Kreis mit 16 Städten und Gemeinden
  • Der Landkreis Waldek-Frankenberg und folgende Städten und Gemeinden:
  • Gemeinde Allendorf (Eder)
  • Stadt Bad Arolsen
  • Stadt Bad Wildungen
  • Stadt Battenberg
  • Gemeinde Bromskirchen
  • Gemeinde Diemelsee
  • Stadt Diemelstadt
  • Gemeinde Edertal
  • Stadt Frankenau
  • Stadt Frankenberg (Eder)
  • Stadt Gemünden (Wohra)
  • Gemeinde Haina (Kloster)
  • Stadt Korbach
  • Stadt Lichtenfels
  • Stadt Rosenthal
  • Gemeinde Twistetal
  • Gemeinde Vöhl
  • Stadt Volkmarsen
  • Gemeinde Willingen (Upland)
  • weitere hessische Verbände und Unternehmen

Stammkapital:
11.600.000,00 €

Verbandsvorstand:
Der Verbandsvorstand besteht aus fünfzehn ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die von der Verbandsversammlung für die Wahlzeit der kommunalen Vertretungskörperschaften gewählt werden.
Es werden auf Vorschlag des Hessischen Städtetages drei, auf Vorschlag des Hessischen Landkreistages drei, auf Vorschlag des Landes Hessen ein und auf Vorschlag des Gesamtpersonalrates drei Bedienstete als Vorstandsmitglieder gewählt.
Liegt ein Vorschlag eines oder mehrerer Vorschlagsberechtigten nicht vor, so kann die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte Wahlvorschläge unterbreiten.

  • Gerhard Schultheiß (Vorsitzender)
  • Günter Jung (stellvertretender Vorsitzender)

Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung als oberstes Organ der Körperschaft ekom21 - KGRZ Hessen besteht aus den Vertretern der Mitglieder.

Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter.

Jedes Mitglied hat je angefangene 30.000 € Entgelte im Jahr des letzten geprüften Jahresabschlusses eine Stimme.
Die Stimmen eines Mitgliedes dürfen 20 von Hundert der Stimmen aller Mitglieder (Gesamtstimmenanzahl)nicht überschreiten.

Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter:

  • Harald Plünnecke
  • Günther Quirin (1. stellvertretender Vorsitzender)
  • Hermann Steubing (2. stellvertretender Vorsitzender)

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg wird vertreten durch:

  • Ersten Kreisbeigeordneten Jens Deutschendorf
  • Stellvertreter: Andreas Schaake

Geschäftsführung:

  • Bertram Huke, Gießen
  • Ulrich Künkel, Kassel



Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg

Sitz:
Korbach

Anschrift:
Arolser Landstr. 27, 34497 Korbach

Aufgabe:
Der Zweckverband hat, soweit nicht andere dies wahrnehmen, die Erfüllung folgender Aufgaben für die Bevölkerung in seinem Wirkungsbereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gewährleisten:

  • Erzeugung von elektrischer Energie und Gas
  • Bau und Betrieb von Netzen für elektrische Energie und Gas
  • Vertrieb von und Versorgung mit elektrischer Energie und Gas, sonstige Versorgung, insbesondere mit Fernwärme und Wasser
  • Entsorgung
  • öffentlicher Personennahverkehr und sonstige Verkehre
  • kommunale Dienstleistungen
  • Betrieb der öffentlichen Bäder in Korbach und weiterer öffentlicher Bäder in seinem Wirkungsbereich.

Gründung:
25.04.1972

Mitglieder:

  • Landkreis Waldeck-Frankenberg
  • Stadt Korbach
  • Stadt Fritzlar
  • Gemeinde Vöhl
  • Stadt Bad Arolsen
  • Gemeinde Diemelsee
  • Gemeinde Twistetal
  • Gemeinde Edertal
  • Gemeinde Breuna
  • Stadt Volksmarsen
  • Stadt Lichtenfels
  • Stadt Bad Wildungen
  • Gemeinde Bromskirchen
  • Stadt Hatzfeld
  • Stadt Frankenau
  • Gemeinde Willingen

Der Verbandsvorstand besteht aus
:

  • Vorsitzender: Landrat Dr. Reinhardt Kubat
  • Stellvertreter des Vorsitzenden: Dipl.-Ing. Jens Deutschendorf
  • Bürgermeister Klaus Friedrich (Korbach)
  • Bürgermeister Hartmut Spogat ( Fritzlar)
  • Bürgermeister Harald Pünnecke
  • Markus Nordmeier
  • Georg Röse

Verbandsversammlung:
Die Verbandversammlung besteht aus ehrenamtlichen Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder nach den Grundgesätzen der Verhältniswahl für deren Wahlzeit gewählt. Für jedes Mitglied der Verbandversammlung wird ein Stellvertreter gewählt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter müssen nicht den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder angehören. Wählbar zur Verbandsversammlung sind solche Personen, die in die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder gewählt werden können.
https://www.rathaus-willingen.de//rathaus-buergerservice/mitgliedschaften-beteiligungen/beteiligungen/zweckverbaende/