Sitz:
Gießen
Anschrift:
Carlo-Mierendorff-Str. 11
Aufgabe:
Die Körperschaft ekom21 - KGRZ Hessen hat die Aufgabe, Datenverarbeitungsverfahren, Datenverarbeitungsleistungen und Datenübertragungsnetze sowie IT-Dienstleistungen aller Art zur Erledigung oder Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben mit technikunterstützter Informationsverarbeitung zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, insbesondere entsprechend dem Bedarf der Mitglieder
- die betriebliche Abwicklung der landeseinheitlichen und rechenzentrumsspezifischen Verfahren sicherzustellen,
- bei der Inbetriebnahme und der laufenden Anwendung von Verfahren und Programmen zu beraten und zu unterstützen,
- Programme und Verfahren zu entwickeln und zu pflegen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden,
- Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik einschließlich der Durchführung von Schulungsmaßnahmen,
- Auswahl und Beschaffung von Hardware und Software,
- die Prüfung der bereitgestellten Programme und Verfahren des Finanzwesens gemäß § 111 Abs. 2 und § 131 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Gemeidneordnung (HGO) zu veranlassen; § 3 Abs. 2 (ÜPKKG) findet Anwendiung.
- Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit, soweit sich dies auf Fragestellungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bezieht.
Gründung:
01.01.2008
(Zusammenschluss der Zweckverbände KGRZ Kassel und KIV Hessen)
Mitglieder:
- die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel und Offenbach am Main
- Landkreis Bergstraße mit 22 Städten und Gemeinden
- Landkreis Darmstadt-Dieburg mit 23 Städten und Gemeinden
- Landkreis Fulda mit 22 Städten und Gemeinden
- Landkreis Gießen mit 18 Städten und Gemeinden
- Landkreis Groß-Gerau mit 14 Städten und Gemeinden
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 20 Städten und Gemeinden
- Hochtaunuskreis mit 13 Städten und Gemeinden
- Landkreis Kassel mit 29 Städten und Gemeinden
- Lahn-Dill-Kreis mit 23 Städten und Gemeinden
- Landkreis Limburg-weilburg mit 9 Städten und Gemeinden
- Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 22 Städten und Gemeinden
- Main-Kinzig-Kreis mit 27 Städten und Gemeinden
- Odenwaldkreis mit 15 Städten und Gemeinden
- Kreis Offenbach mit 13 Städten und Gemeinden
- Schwalm-Eder-Kreis mit 27 Städten und Gemeinden
- Vogelsbergkreis mit 19 Städten und Gemeinden
- Wetteraukreis mit 25 Städten und Gemeinden
- Werra-Meissner-Kreis mit 16 Städten und Gemeinden
- Der Landkreis Waldek-Frankenberg und folgende Städten und Gemeinden:
- Gemeinde Allendorf (Eder)
- Stadt Bad Arolsen
- Stadt Bad Wildungen
- Stadt Battenberg
- Gemeinde Bromskirchen
- Gemeinde Diemelsee
- Stadt Diemelstadt
- Gemeinde Edertal
- Stadt Frankenau
- Stadt Frankenberg (Eder)
- Stadt Gemünden (Wohra)
- Gemeinde Haina (Kloster)
- Stadt Korbach
- Stadt Lichtenfels
- Stadt Rosenthal
- Gemeinde Twistetal
- Gemeinde Vöhl
- Stadt Volkmarsen
- Gemeinde Willingen (Upland)
- weitere hessische Verbände und Unternehmen
Stammkapital:
11.600.000,00 €
Verbandsvorstand:
Der Verbandsvorstand besteht aus fünfzehn ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern, die von der Verbandsversammlung für die Wahlzeit der kommunalen Vertretungskörperschaften gewählt werden.
Es werden auf Vorschlag des Hessischen Städtetages drei, auf Vorschlag des Hessischen Landkreistages drei, auf Vorschlag des Landes Hessen ein und auf Vorschlag des Gesamtpersonalrates drei Bedienstete als Vorstandsmitglieder gewählt.
Liegt ein Vorschlag eines oder mehrerer Vorschlagsberechtigten nicht vor, so kann die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte Wahlvorschläge unterbreiten.
- Gerhard Schultheiß (Vorsitzender)
- Günter Jung (stellvertretender Vorsitzender)
Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung als oberstes Organ der Körperschaft ekom21 - KGRZ Hessen besteht aus den Vertretern der Mitglieder.
Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter.
Jedes Mitglied hat je angefangene 30.000 € Entgelte im Jahr des letzten geprüften Jahresabschlusses eine Stimme.
Die Stimmen eines Mitgliedes dürfen 20 von Hundert der Stimmen aller Mitglieder (Gesamtstimmenanzahl)nicht überschreiten.
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter:
- Harald Plünnecke
- Günther Quirin (1. stellvertretender Vorsitzender)
- Hermann Steubing (2. stellvertretender Vorsitzender)
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg wird vertreten durch:
- Ersten Kreisbeigeordneten Jens Deutschendorf
- Stellvertreter: Andreas Schaake
Geschäftsführung:
- Bertram Huke, Gießen
- Ulrich Künkel, Kassel