Mit der Grundsteuerreform werden neue Bemessungsgrundlagen, hier die Grundsteuermessbeträge, für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Ab dem Jahr 2025 erheben die Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Maßgeblich für die Besteuerung sind die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022. Für die neue Grundsteuer wird für alle unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens, und hierzu zählen beispielsweise auch Eigentumswohnungen, der Grundsteuermessbetrag in Hessen unter Anwendung des Flächen-Faktor-Verfahrens nach dem Hessischen Grundsteuergesetz ermittelt (Grundsteuer B).
Was müssen Sie bereits in 2022 tun? Welche Angaben sind für die Erklärung erforderlich und wo finden Sie diese Daten? Hierzu hat die Hessische Steuerverwaltung eine
Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer (Grundvermögen) - Grundstuer B erstellt.