Abfall: Wilde Müllablagerung
Ansprechpartner/in
Thomas BuchlohTel.: 05632 - 401-140
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
thomas.buchloh@gemeinde-willingen.de

Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Fachamt
OrdnungsamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen führen. Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, die als Abfallbehörde eine Entsorgung der Abfälle veranlassen wird.
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der ungewollt darauf abgelagert worden ist.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, die als Abfallbehörde eine Entsorgung der Abfälle veranlassen wird.
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der ungewollt darauf abgelagert worden ist.
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