Ausschüsse
Die Gemeindevertretung kann zur Beratung und Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.
Dabei ist die Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses (HfA) in der Hessischen Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben. Er hat die Aufgabe, bei grundlegenden, die Gemeinde betreffenden, Fragen sowie in Haushalts- und Finanzangelegenheiten Empfehlungen an die Gemeindevertretung auszusprechen.
Neben diesem Pflichtausschuss gibt es in der Gemeinde Willingen (Upland) den Bauausschuss. Zu seinem Themenfeld gehören unter anderem Bebauungspläne, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde, öffentliche Anlagen und der Straßenbau.