Gemeinde Willingen (Upland)

Erläuterungen der Rechts- und Organisationsformen

Die Gemeinde Willingen (Upland) ist an verschiedenen Betrieben und Gesellschaften beteiligt bzw. Mitglied in einem Verein oder Verband.
Im Folgenden werden die verschiedenen Organisationsformen näher erläutert.

Eigenbetrieb

Ein Eigenbetrieb ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes. Hinsichtlich der Organisation und Wirtschaftsführung ist dieses Unternehmen verselbständigt, d. h. von der übrigen Gemeindeverwaltung getrennt (eigene Planung, Buchführung und Rechnungslegung sowie eigene Personalwirtschaft). Organe des Eigenbetriebes sind die Betriebsleitung und die Betriebskommission.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das in Stammanteile zerlegte Stammkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (es besteht eine auf das Geschäft "beschränkte Haftung"). Die Organe der Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Bildung eines Aufsichtsrates ist nach dem Gesellschaftsrecht freigestellt - für Gesellschaften mit kommunalen Beteiligungen ist dies jedoch wegen § 122 (1) Nr. 3 HGO die Regel (Sicherung und Einflussnahme). Die GmbH beruht auf einem Vertrag, den die Gesellschafter bzw. der Gesellschafter abschließt (Gesellschaftsvertrag, auch Satzung der GmbH genannt).

Diese Rechtsform kommt im kommunalen Bereich sehr häufig vor, da das GmbH-Recht den Gesellschaften große Gestaltungsspielräume ermöglicht (z. B. Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages).

Zweckverbände

Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der gemeinsamen Wahrnehmung einzelner, bestimmter kommunaler Aufgaben dienen, zu deren Erledigung die Gemeinde oder Landkreis berechtigt bzw. verpflichtet ist. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorstand (Verwaltungsbehörde, vertritt den Zweckverband) und die Verbandsversammlung (oberstes Organ, entscheidet gemäß Satzung über alle wichtigen Angelegenheiten).

Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverbände sind den Zweckverbänden ähnliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen das Recht zur Selbstverwaltung eingeräumt wird. Im Gegensatz zu den Zweckverbänden, in denen grundsätzlich nur Gebietskörperschaften Mitglieder sein können, kommen bei Wasser- und Bodenverbänden auch natürliche und andere juristische Personen in Betracht. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Wasser- und Bodenverbände nur für bestimmte Aufgaben im Bereich der Wasser- und Bodenbewirtschaftung gegründet werden können.

Genossenschaften

Genossenschaften sind Gesellschaften, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Im Statut der Genossenschaft wird geregelt, ob und in welcher Höhe die Genossen im Konkursfall zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet sind. Für Genossenschaften ist charakteristisch, dass sie keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, insbesondere keinen eigenen Gewinn anstreben, sondern den sonstigen Wirtschaftsbetrieb ihrer Mitglieder unmittelbar fördern wollen. Organe der Genossenschaft sind die Generalversammlung (bei mehr als 1.500 Mitgliedern "Vertreterversammlung"), der von der Generalversammlung  bestellte Vorstand (mindestens zwei Mitglieder), dem Geschäftsführung und Vertretung der Genossenschaft obliegt; sowie der zur Überwachung der Geschäftsführung von der Generalversammlung gewählte Aufsichtsrat.

Eingetragene Vereine (e. V.)

Vereine sind auf Dauer angelegte freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens sieben Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, wobei der Zweck vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängig ist. Organe bei den Vereinen sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
ANSCHRIFT
Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12 - 34508 Willingen
Tel.: +49 (0)5632 4010
Mail: post@gemeinde-willingen.de
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