Gemeinde Willingen (Upland)

Forsteinrichtung

Blick vom Dommel
Die Forsteinrichtung ist das Instrument für die Inventur, Planung und Erfolgskontrolle bei der Bewirtschaftung des Waldes.
Auf Grund der großen Bedeutung des Waldes für das Gemeinwohl regelt das Hessische Forstgesetz die Grundpflichten des Waldbesitzers (§ 6 HForstG): "Der Waldbesitzer hat seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz- und Erholungswirkungen zu erhalten."
'Planmäßig' im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswaldungen nach Betriebsplänen für in der Regel 10-jährige Zeiträume zu bewirtschaften sind (§19 Hessisches Forstgesetz). Diese Pläne werden durch Forsteinrichter von "Hessen-Forst, FENA" (Forsteinrichtung und Naturschutz) erstellt.
Das Forsteinrichtungswerk sichert die Erfüllung der genannten Grundpflichten. Mit der Unterschrift des Waldbesitzers und der zuständigen Genehmigungsbehörde erlangt das Forsteinrichtungswerk Gültigkeit.

Die Schlussverhandlungen über den Gemeindewald finden Sie in den folgenden PDF-Datei:

Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung im Gemeindewald Willingen
ANSCHRIFT
Gemeinde Willingen (Upland)
Waldecker Str. 12 - 34508 Willingen
Tel.: +49 (0)5632 4010
Mail: post@gemeinde-willingen.de
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