Abfallgebühren
Ansprechpartner/in
Brigitte LeithäuserTel.: 05632 - 401-119
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 110
1. OG
brigitte.leithaeuser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
SteueramtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kommunen und Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallsatzung der Gemeinde Willingen (Upland).
Abfallsatzung als PDF herunterladen
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallsatzung der Gemeinde Willingen (Upland).
Abfallsatzung als PDF herunterladen
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