Abwassergebühr
Ansprechpartner/in
Brigitte LeithäuserTel.: 05632 - 401-119
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 110
1. OG
brigitte.leithaeuser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
SteueramtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Entwässerungssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) als PDF herunterladen
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
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