Alters- und Ehejubiläen
Ansprechpartner/in
Birgit BauseTel.: 05632 - 96943-11
Fax: 05632 - 96943-96
kurbetrieb@willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.
Die Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens vier Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.
In der Regel haben die Kommunen Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
In Willingen gratuliert der Ortsbeirat ab dem 80. Geburtstag jährlich. Ab dem 70. Geburtstag werden die Altersjubilare von der Gemeindeverwaltung angeschrieben und gefragt, ob eine Veröffentlichung in der Presse gewünscht wird.
Der Bürgermeister gratuliert zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag
Ehejubiläen werden grundsätzlich nicht von der Gemeindeverwaltung veröffentlicht. Diese fragt jedoch an, ob ein Zeitungsartikel zum Ehejubiläum erwünscht ist und übermittelt diesen Wunsch gerne an die zuständige Presse.
- 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
- sowie zum 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag
Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.
Die Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens vier Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.
In der Regel haben die Kommunen Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
In Willingen gratuliert der Ortsbeirat ab dem 80. Geburtstag jährlich. Ab dem 70. Geburtstag werden die Altersjubilare von der Gemeindeverwaltung angeschrieben und gefragt, ob eine Veröffentlichung in der Presse gewünscht wird.
Der Bürgermeister gratuliert zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag
Ehejubiläen werden grundsätzlich nicht von der Gemeindeverwaltung veröffentlicht. Diese fragt jedoch an, ob ein Zeitungsartikel zum Ehejubiläum erwünscht ist und übermittelt diesen Wunsch gerne an die zuständige Presse.
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