Auskunftssperren
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Diese informiert sie auch über weitere Einzelheiten, z.B. in welchen Fällen ausnahmsweise Auskünfte erteilt werden können.
Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben. Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Diese informiert sie auch über weitere Einzelheiten, z.B. in welchen Fällen ausnahmsweise Auskünfte erteilt werden können.
Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben. Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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