Beglaubigung
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Leeser
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 201
2. OG
dana.leeser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Sie können Abschriften von Schriftstücken in deutscher Sprache, z. B. Zeugnisse, beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Willingen (Upland) beglaubigen lassen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Dazu ist es erforderlich, das Originaldokument vorzulegen.
Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden können grundsätzlich nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden. Dafür ist ausschließlich das jeweilige Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Für die Beglaubigung von Unterschriften sind ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll. Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) dürfen nicht beglaubigt werden. Außerdem müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen. Auch die Beglaubigung von Unterschriften ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine besondere Beglaubigung z. B. durch Notare vorgeschrieben. Auskünfte erteilen diese oder die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes.
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Sie können Abschriften von Schriftstücken in deutscher Sprache, z. B. Zeugnisse, beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Willingen (Upland) beglaubigen lassen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Dazu ist es erforderlich, das Originaldokument vorzulegen.
Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden können grundsätzlich nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden. Dafür ist ausschließlich das jeweilige Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Für die Beglaubigung von Unterschriften sind ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll. Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) dürfen nicht beglaubigt werden. Außerdem müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen. Auch die Beglaubigung von Unterschriften ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine besondere Beglaubigung z. B. durch Notare vorgeschrieben. Auskünfte erteilen diese oder die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes.
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
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