Bürgerinitiativen
Ansprechpartner/in
Matthias KorteTel.: 05632 - 401-152
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 106
1. OG
matthias.korte@gemeinde-willingen.de

Annette Pöttner
Tel.: 05632 - 401-113
Fax: 05632- 401-147
Zimmer: 107
1. OG
annette.poettner@gemeinde-willingen.de

Fachamt
Haupt- und FinanzabteilungWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen bzw. zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße). Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgermitwirkung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche "Wohnen", "Umwelt" und "Kultur" (inkl. Schulen und Kindergärten) eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.
Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein ("e.V.") selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.
siehe auch » Bürgerbeteiligung
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein ("e.V.") selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.
siehe auch » Bürgerbeteiligung
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