Eheschließung im Ausland, Nachbeurkundung im Inland
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
StandesamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Im Ausland geschlossene Ehen werden auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge. Die so genannte "Nachbeurkundung" hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.
Antragsberechtigt ist jeder der beiden Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Ehegatten und Kinder.
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt.
Regelmäßig werden benötigt:
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 84,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Antragsberechtigt ist jeder der beiden Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Ehegatten und Kinder.
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt.
Regelmäßig werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- und die ausländische Eheurkunde -gegebenenfalls mit Beglaubigungen
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 84,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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