Einbürgerung
Ansprechpartner/in
Fachdienst Ausländerwesen 7.3Tel.: 05631 - 954-254
Fax: 05631 - 954-394
auslaenderwesen@landkreis-waldeck-frankenberg.de

Fachamt
Landkreis Waldeck-FrankenbergSüdring 2
34497 Korbach
Ausländer können unterbestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungsanträge werden vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen · keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungsanträge werden vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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