Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Seit dem 01.01.1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt mit völlig neuen Klassen-Einteilungen und höheren Mindestanforderungen für die Prüfung.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern nicht Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t oder mehr oder Kraftomnibusse geführt werden, bleibt der alte Führerschein längstens bis 19.01.2033 gültig. Soweit eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder ein Internationaler Führerschein benötigt werden, ist der Umtausch zwingend erforderlich.
In welche neuen Klassen Ihr bisheriger Führerschein umgeschrieben wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung.
Bitte wenden Sie sich an die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern nicht Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t oder mehr oder Kraftomnibusse geführt werden, bleibt der alte Führerschein längstens bis 19.01.2033 gültig. Soweit eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder ein Internationaler Führerschein benötigt werden, ist der Umtausch zwingend erforderlich.
In welche neuen Klassen Ihr bisheriger Führerschein umgeschrieben wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung.
Bitte wenden Sie sich an die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- ggf. Meldebestätigung
- jetziger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- ggf. weitere Unterlagen
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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