Flurbereinigung
Ansprechpartner/in
Amt für BodenmanagementTel.: 05631 - 9780
Fax: 05611 - 327 60 55 01
info.afb-korbach@hvbg.hessen.de

Fachamt
Amt für Bodenmanagement KorbachMedebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
werden mit Zuwendungen gefördert. Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.
Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
- Bodenordnung
- landwirtschaftlichen Infrastruktur
- Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes
werden mit Zuwendungen gefördert. Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.
Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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