Gebäudeabsteckung
Ansprechpartner/in
Amt für BodenmanagementTel.: 05631 - 9780
Fax: 05611 - 327 60 55 01
info.afb-korbach@hvbg.hessen.de

Fachamt
Amt für Bodenmanagement KorbachMedebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Wenn Sie eines neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein muss.
Prüfsachverständige für Vermessungswesen finden Sie auf der Homepage der » Ingenieurkammer Hessen
Für die Gebäudeabsteckung ist ein privatrechtliches Honorar zu vereinbaren.
Prüfsachverständige für Vermessungswesen finden Sie auf der Homepage der » Ingenieurkammer Hessen
Für die Gebäudeabsteckung ist ein privatrechtliches Honorar zu vereinbaren.
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