Gebäudeeinmessung
Ansprechpartner/in
Amt für BodenmanagementTel.: 05631 - 9780
Fax: 05611 - 327 60 55 01
info.afb-korbach@hvbg.hessen.de

Fachamt
Amt für Bodenmanagement KorbachMedebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Hessen. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Wenn Sie als Gebäudeeigentümer ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Fertigstellung des Rohbaus eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Welche Gebäude für das Liegenschaftskataster bedeutsam sind, ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGGAusfVO) geregelt.
Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft, der öffentlichen Sicherheit und des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.
Gebäudeeinmessungen führen die im Lande Hessen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.
Für die Gebäudeeinmessung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung für das öffentliche Vermessungswesen erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Wenn Sie als Gebäudeeigentümer ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Fertigstellung des Rohbaus eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Welche Gebäude für das Liegenschaftskataster bedeutsam sind, ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGGAusfVO) geregelt.
Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft, der öffentlichen Sicherheit und des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.
Gebäudeeinmessungen führen die im Lande Hessen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.
Für die Gebäudeeinmessung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung für das öffentliche Vermessungswesen erhoben.
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