Gefährliche Güter: Transport
Ansprechpartner/in
Thomas BuchlohTel.: 05632 - 401-140
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
thomas.buchloh@gemeinde-willingen.de

Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Dieter Pollack
Tel.: 05632 - 401-124
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 9
Erdgeschoss
dieter.pollack@gemeinde-willingen.de

Fachamt
OrdnungsamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig. Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium und für alle anderen das Innenministerium mit den nachgeordneten Regierungspräsidien und Unteren Verwaltungsbehörden auf Kreisebene zuständig.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig. Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium und für alle anderen das Innenministerium mit den nachgeordneten Regierungspräsidien und Unteren Verwaltungsbehörden auf Kreisebene zuständig.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
« zurück