Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Fachamt
GewerbeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Gewerbebehörde.
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- in Teilbereichen das Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Immobilien- und Darlehensmakler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Spielhallen
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Gewerbebehörde.
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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