Hundesteuer/Hundeanmeldung
Ansprechpartner/in
Brigitte LeithäuserTel.: 05632 - 401-119
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 110
1. OG
brigitte.leithaeuser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
SteueramtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der der kommunalen » Hundesteuersatzung geregelt.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen: Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der der kommunalen » Hundesteuersatzung geregelt.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen: Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
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