Kfz: Bußgeld
Ansprechpartner/in
Thomas BuchlohTel.: 05632 - 401-140
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
thomas.buchloh@gemeinde-willingen.de

Sven Kesper
Tel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Dieter Pollack
Tel.: 05632 - 401-124
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 9
Erdgeschoss
dieter.pollack@gemeinde-willingen.de

Fachamt
OrdnungsamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarn- oder dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.
Verwarnungsgeld
Mit einem Verwarnungsgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 35,00 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.
Bußgeld
Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 40,00 Euro geahndet werden können. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig. Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.
Den » Bußgeldkatalog finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Verwarnungsgeld
Mit einem Verwarnungsgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 35,00 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.
Bußgeld
Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 40,00 Euro geahndet werden können. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig. Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.
Den » Bußgeldkatalog finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes
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