Landpachtverträge
Ansprechpartner/in
Brigitte LeithäuserTel.: 05632 - 401-119
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 110
1. OG
brigitte.leithaeuser@gemeinde-willingen.de

Fachamt
SteueramtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
Zuständig sind die beim Kreisausschuss des Landkreis angesiedelten Ämter für die Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist keine Hofstelle vorhanden, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke überwiegend liegen.
Eine Anzeigepflicht eines Landpachtvertrages über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Zuständig sind die beim Kreisausschuss des Landkreis angesiedelten Ämter für die Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist keine Hofstelle vorhanden, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke überwiegend liegen.
Eine Anzeigepflicht eines Landpachtvertrages über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
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