Lebenspartnerschaftsurkunde
Ansprechpartner/in
Sven KesperTel.: 05632 - 401-138
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 8
Erdgeschoss
sven.kesper@gemeinde-willingen.de

Anja Schmitz
Tel.: 05632 - 401-163
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 3
Erdgeschoss
anja.schmitz@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
StandesamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
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Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts eingetragen ("beurkundet"). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - der Standesbeamte auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden.
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,00 Euro, für das zweite oder jedes weitere mit beantragte Stück 6,00 Euro.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner
- Ort und Tag ihrer Geburt
- die Religionszugehörigkeit und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden.
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 12,00 Euro, für das zweite oder jedes weitere mit beantragte Stück 6,00 Euro.
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