Personalausweis, vorläufiger
Ansprechpartner/in
Helmut SchneiderTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
helmut.schneider@gemeinde-willingen.de
Jan-Hendrik Keindl
Tel.: 05632 - 401-164
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
jan-hendrik.keindl@gemeinde-willingen.de
Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass) und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- ein aktuelles Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand)
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