Personalausweis, vorläufiger
Ansprechpartner/in
Karin JägerTel.: 05632 - 401-122
Fax: 05632 - 401-128
Zimmer: 4
Erdgeschoss
karin.jaeger@gemeinde-willingen.de

Dana Sinemus
Tel.: 05632 - 401-121
Fax: 05632 - 401-147
Zimmer: 4
Erdgeschoss
dana.sinemus@gemeinde-willingen.de

Fachamt
EinwohnermeldeamtWaldecker Straße 12
34508 Willingen (Upland)
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass) und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- ein aktuelles Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand)
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Weitere Infos und Rechtsgrundlagen finden Sie » hier
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